Hallo zusammen,
ich habe mir nach dem Kauf meines B180 einen Satz Alufelgen geleistet. Nun stehen die Stahlfelgen bei mir rum und ich wollte darauf Winterreifen aufziehen lassen. Die Alufelgen sind mit dem RDKS ausgerüstet und bei den Winterreifen wollte ich mir die ca. 150 EUR ersparen. Nun sagt mein Reifenhändler, dass die Stahlfelgen/Winterreifen auch mir RDKS ausgestattet werden müßten, da im Falle eines Unfalls und eines evtl. Hinzuziehen eines Sachverständigen dieser feststellen könnte, das bei den Winterreifen das RDKS fehlt und ich somit der Schadensverursacher wäre.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen oder wie ist die Rechtslage?
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